Platzordnung HSG – Niederzier 1995 e.V.
• Das Hausrecht übt der 1. Vorsitzende, in seiner Vertretung der 2. Vorsitzende aus.
• Den Weisungen der Übungsleiter bzw. Trainer ist in jedem Fall Folge zu leisten.
• Das Betreten des Vereinsgeländes und die Teilnahme an den Ausbildungs-
und Übungsstunden geschieht auf eigene Gefahr.
Der Verein haftet nicht für Schäden und Unfälle.
• Das Ausbildungsrisiko verbleibt beim Eigentümer / Hundeführer.
• Jeder haftet für seinen Hund nach dem BGB.
• Für die Teilnahme am Training / Ausbildung ist eine Haftpflichtversicherung
und ein gültiger Impfnachweis zwingend erforderlich.
Die Impfbescheinigung ist beim ersten Training mitzuführen.
Dies dient zum Schutz eines jeden einzelnen Hundes.
• Die Hunde sind stets angeleint zu halten, Ausnahmen im eingezäunten Gelände
und auf Anweisung / Genehmigung der Ausbilder.
• Der Gebrauch von Wurfketten, Schellen und ähnlichem ist auf dem
Vereinsgelände untersagt.
• Das Trinkwasser für die Hunde muss mitgebracht werden, unser
Leitungswasser ist nicht als Trinkwasser geeignet.
• Kranke Hunde mit einer ansteckenden Krankheit dürfen das Vereinsgelände
nicht betreten.
• Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich.
• Insbesondere die „Hinterlassenschaften“ des Hundes sind vom
Besitzer selbst zu entfernen.
• In das Vereinsheim dürfen nur Welpen bis zu 5 Monaten, verletzte Hunde und
alte Hunde nach Rücksprache mit dem Vorstand.
• Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollte das Ziel aller sein.
Der Vorstand